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Zweck des Vereins, Aufgaben

Jedes Kind hat ein Recht auf Familie! Wir wollen Kindern, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht bei Ihren leiblichen Eltern leben können, helfen und zur Seite stehen. Wir möchten Familien gewinnen, unterstützen und stärken, die diese Kinder bei sich aufnehmen. Dabei nutzen wir alle zur Verfügung stehenden Optionen. Das heißt: Menschen mit Behinderung, migrativem Hintergrund, gleichgeschlechtlicher Orientierung etc. werden im Rahmen ihrer individuellen Stärken mitberücksichtigt. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung 1977 (§§ 51 ff. AO) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Erwachsenenbildung. Er ist anerkannter freier Träger der Jugendhilfe nach den Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und versteht sich als Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Hamburg.

 

Der Verein betreibt keine Vermittlung von Pflege- oder Adoptivkindern und ist auch nicht an der mit der Vermittlung verbundenen Prüfung und Begleitung von Pflege- und Adoptivbewerbern/-eltern beteiligt.

 

Der innerhalb des Vereins gegründete Pflegeelternrat Hamburg vertritt die Interessen der Pflegefamilien in Hamburg und auf Bundesebene. Die Mitglieder arbeiten mit den Interessenvertretungen der umliegenden Bundesländer eng zusammen, um den besonderen Anforderungen der Metropolregion Hamburg gerecht zu werden.

 

Aufgaben des Vereins sind insbesondere
  • Die Förderung der Hilfe zur Erziehung im Familienverband
  • die Interessenvertretung, Beratung, Therapie und Unterstützung von Pflege- und Adoptivfamilien, sowie der Herkunftsfamilien der abgegebenen Kinder
  • die Förderung des Kontaktes und Erfahrungsaustausch dieser Zielgruppe
  • die Förderung der Selbsthilfe und des Freiwilligenengagements von Pflege- und Adoptiveltern

Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält der Verein eine Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Familien im Pflege- und Adoptivbereich. Er leistet Beratung im Sinne des § 37a SGB8 in Verbindung mit § 9 AdvermG und bietet Fortbildung unter Einbeziehung des Umfeldes der Familien an.